Stellungnahme zu Aussagen und Aktivitäten der Bürgerinitiative „Bliesmenger Gegenwind“
- Einleitung
Die Bürgerinitiative „Bliesmenger Gegenwind“ opponiert seit Monaten gegen die geplanten Windvorranggebiete „Allenberg“ und „Östlich Habkirchen“ in Mandelbachtal. Die Argumente die sie dabei gegen die Windkraftnutzung ins Feld führen, sind allesamt subjektiv geprägt und zeugen von erheblicher Unkenntnis und Fehlinformationen in der Sache. Die Bürger - Energiegenossenschaft Bliesgau eG (BEG Bliesgau) möchte hiermit zu den Protesten und Aussagen der Bürgerinitiative Stellung nehmen und zur Versachlichung der Diskussion beitragen, denn mit Fehlinformationen, Desinformation der Bevölkerung, mit Verunsicherung und Panikmache der Bürger wollen wir uns nicht abfinden. Daher wollen wir einige grobe Fehlinformationen, die zur Verunsicherung der Bürger beigetragen haben, zurechtrücken, um so auf der Basis von Tatsachen und sachlicher Abwägung zu einer vernünftigen Lösung in Sachen Windkraftnutzung in Mandelbachtal beizutragen.
- Zur Historie
Im März 2011 kam es zur Atomkatastrophe von Fukushima und in der Folge zum Atomenergieausstiegsbeschluss des Deutschen Bundestages mit großer Mehrheit. Es war allgemeiner gesellschaftlicher Konsens nunmehr die Erneuerbaren Energien (EE) im Rahmen der sogenannten Energiewende stark zu forcieren. Vor diesem Hintergrund wurde auch im Saarland von der CDU – Grüne Regierung beschlossen, den Anteil der EE an der Stromerzeugung im Saarland bis 2020 auf 20 % zu erhöhen (von damals ca. 4%). Daher wurde auch der Landesentwicklungsplan Umwelt geändert und es wurde somit grundsätzlich möglich, überall im Saarland Windkraftanlagen zu errichten. Dies war ein logischer Schritt, weil ein erneuerbarer Anteil von 20% bei der Stromerzeugung bis 2020 nur mit Hilfe der Windkraft realisierbar ist. Die Kommunen bekamen in der Folge die Möglichkeit und den Auftrag, Windvorranggebiete auszuweisen. Auch Mandelbachtal nahm diese Möglichkeit wahr, um einerseits einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und andererseits die Windkraftnutzung in der Gemeinde entsprechend zu steuern.
3. Beschluss des Gemeinderates Mandelbachtal
Der Gemeinderat Mandelbachtal hat im März 2014 dem 2. Entwurf des Flächennutzungsplans „Wind“ in Mandelbachtal zugestimmt. Die Gemeinde Mandelbachtal hatte sich seit 2011 mit der Aufstellung eines Flächennutzungsplans „Wind“ befasst und schon 2012 in einer Bürgerversammlung gemeinsam mit dem Planungsbüro „argus concept“ über den ersten Entwurf eines „Flächennutzungsplans Wind“ ausführlich berichtet. Schließlich wurde der 2. Entwurf des Flächennutzungsplans mit dem Schwerpunkt „Allenberg“ erstellt und in einer 2. Bürgerversammlung in Bliesmengen-Bolchen im Mai 2014 vorgestellt. Hierbei konnte keinesfalls auf das Gebiet „Allenberg“ verzichtet werden, da es alle Anforderungen an ein Windvorranggebiet erfüllt und genügend groß ist, um der Windkraft, wie dies gefordert ist, „substanziell Raum zu verschaffen“. Ein Verzicht auf das Gebiet Allenberg, hätte einerseits nicht schlüssig begründet werden können und andererseits wäre dann die noch zur Verfügung stehende Fläche viel zu klein gewesen (insbesondere wegen des Flughafens, der eine Ausweisung im nördlichen Mandelbachtal unmöglich machte), so dass man daher der Gemeinde zu Recht eine Verhinderungsplanung hätte vorwerfen können, die vor Gericht leicht anfechtbar gewesen wäre.
Insofern als objektive Gesichtspunkte für die Auswahl der Windvorranggebiete ausschlaggebend waren, was auch deutlich aus dem öffentlich zugänglichen Gutachten zum „2. Entwurf des Flächennutzungsplans Wind“ von „argus concept“ hervorgeht, kann man festhalten, dass der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit „argus concept“ eine Planung mit Herz, Verstand und Anstand vorgenommen haben. Gerade das Gegenteil wird dem Gemeinderat und der Firma „argus concept“ von der „Bliesmenger Gegenwind“ in unsachlicher Weise vorgeworfen.
4. Die Bürger - Energiegenossenschaft Bliesgau eG fordert eine sachliche und faire Auseinandersetzung
Der Vorwurf der Bürgerinitiative „Bliesmenger Gegenwind“, dass sachfremde Gesichtspunkte bei der Festlegung der Windvorranggebiete ausschlaggebend gewesen sein sollen, entbehrt jeder Grundlage und entspringt einer unbegründeten Angst, weitgehender Fehlinformation, Unkenntnis der Sache und einer lebhaften Phantasie. Teilweise geht man dabei so weit, dass man Akteure persönlich angreift und hierbei auch vor Diffamierungen nicht zurückschreckt. So wird z.B. auch dem Gemeinderat und den Räten (z.B. in der SZ) Unfähigkeit und Oberflächlichkeit vorgeworfen.
Die Raiffeisen Bürger - Energiegenossenschaft (BEG) Bliesgau ruft die Bürgerinitiative zu einer sachlich geprägten, demokratischen und fairen Auseinandersetzung auf. Den Gemeinderat und die Verwaltung bitten wir um eine objektive Abwägung und ausschließliche Berücksichtigung von Sachargumenten. Keinesfalls sollte man sich von unsachlichen, objektiv nicht haltbaren Behauptungen und Desinformationen sowie von Vorwürfen und Drohungen beeindrucken lassen.
5. Stellungnahme der BEG Bliesgau zu Behauptungen der „Bliesmenger Gegenwind“
a) „Windkraftanlagen im Abstand von 800 m führen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen“
Antwort der BEG Bliesgau:
Moderne Windkraftanlagen erzeugen einen so geringen Geräuschpegel, dass sie ab Entfernungen von ca. 600 m nicht mehr hörbar sind und andere Umgebungsgeräusche, z.B. durch den Wind selbst, sie übertönen. Infraschall (Schallwellen unter 20 Hz, daher für Mensch meist nicht hörbar), der ebenfalls als gesundheitsschädlich angeführt wird, ist wie Untersuchungen (z.B. Bayerisches Landesamt für Umwelt) zeigen, schon ab einem Abstand von etwa 250 m so gering, dass er etwa bei einem Hundertstel der Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen liegt. Wer von Infraschall spricht, der sollte auch nicht vergessen, dass es viele andere Infraschallquellen gibt, die uns unmittelbar umgeben. Technische Geräte im Haus wie Heizungsanlagen, Pumpen, Kühlschränke, Trockner u.s.w. erzeugen ebenso Infraschall wie Windverwirbelungen an Gebäuden. Beim Autofahren z.B. entsteht ebenfalls Infraschall im Fahrzeuginnern, der sogar im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwelle oder höher liegt und damit etwa 100 mal stärker ist als Infraschall von einem Windrad in 250 m Abstand.
Fazit: Die von Windkraftanlagen in der Umgebung verursachten Infraschallpegel liegen deutlich unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen. Daher können nach dem heutigen Stand der Wissenschaft beim Menschen keine nachteiligen Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen werden.
Auch Schattenwurf spielt ab Abständen von ca. 800 m nahezu keine Rolle mehr. In allen Fällen müssen dennoch bei allen konkreten Projekten Gutachten nachweisen, dass die betreffenden strengen Grenzwerte für Lärm und Schattenwurf eingehalten werden.
b)
„Windkraftanlagen verschandeln die Landschaft“
Antwort der BEG Bliesgau:
Zunächst ist zu sagen, dass das Wort von der „Verschandelung der Landschaft“ natürlich rein subjektiv ist, denn nicht wenige Menschen empfinden Windkraftanlagen als ästhetisch ansprechend, als Bereicherung der Landschaft, als ein sichtbares Zeichen einer sicheren, sauberen, umweltfreundlichen und nachhaltigen Energieerzeugung ohne Atom und ohne fossile Energieerzeugung mit all den Problemen hinsichtlich Klimawandel und Schadstoffbelastung von Mensch und Umwelt.
Was die „Bliesmenger Gegenwind“ mit der ersten Fotomontage auf ihrer Internetseite bot, war reine Panikmache und hat mit seriöser Information nicht das Geringste zu tun. Bei der Fotomontage wurde alles falsch gemacht was man bei einer solchen Fotomontage falsch machen kann. Auf unserer Internetseite www.beg-bliesgau.de (Rubrik Stellungnahmen der Genossenschaft) haben wir diese Fotomontage im Vergleich zu einer realistischen Fotomontage dargestellt. Auf der Fotomontage der „Bliesmenger Gegenwind“ werden 6 Windräder abgebildet. Von diesen 6 Anlagen stehen mindestens drei Anlagen im Hangbereich zu Bliesmengen - Bolchen hin. Dieser Bereich liegt definitiv nicht im zunächst festgelegten Windvorranggebiet Allenberg. Zum Zweiten wurden einige Anlagen mit viel zu geringen Abständen zueinander platziert, was völlig unrealistisch ist, da die Windräder, damit sie sich nicht gegenseitig beeinflussen, (den Wind wegnehmen) einen Abstand von ca. 350 m bis 500 m haben müssen (je nach Himmelsrichtung). Der gravierendste Fehler aber besteht darin, dass die Windräder viel zu groß eingezeichnet sind – und zwar mehr als doppelt zu groß!
Die Bürger - Energiegenossenschaft Bliesgau hat hierzu von nahezu demselben Standort des Fotografen aus (Nähe alte Kirche) eine eigene Fotomontage unter Berücksichtigung optischer Gesetzmäßigkeiten angefertigt (siehe unsere Internetseite). In dieser Fotomontage wurden realistische Standorte für 4 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 m im nördlichen Bereich des Allenbergs angenommen.
Vergleicht man beide Fotomontagen, so ist ein drastischer Unterschied zu erkennen.
In der Zwischenzeit hatte die „Bliesmenger Gegenwind“ wohl wegen unserer Stellungnahme und unseren Hinweisen auf die gravierenden Fehler ihrer Fotomontage, diese von ihrer Internetseite entfernt und durch eine neue Fotomontage ersetzt, die allerdings auch nicht wesentlich besser ist.
c) „Windräder führen zu Wertverlust bei Wohnhäusern“
Antwort der BEG Bliesgau:
In Norddeutschland gibt es Windenergienutzung, insbesondere in Windparks, seit nunmehr 25 Jahren. Es konnte in all den Jahren nicht nachgewiesen werden, dass durch Windkraftanlagen der Wert von Wohnhäusern signifikant und anhaltend sinkt.
Was allerdings vermutet wird ist der Effekt, dass gelegentlich durch den Protest von Bürgerinitiativen potenzielle Käufer von Immobilien in dem betreffenden Gebiet aufgeschreckt und verunsichert werden. Solche Effekte sind, wenn überhaupt, meist nur temporär beobachtet worden.
Der gegenteilige Effekt ist eher zu erwarten. Windkraftanlagen bringen uns eine sichere, saubere, umwelt- und klimafreundliche Energieversorgung an der die Menschen vor Ort sich auch finanziell beteiligen können, so dass nicht nur ein ökologischer Vorteil entsteht, sondern auch Wertschöpfung zum Nutzen der Menschen und der Gemeinde geschaffen wird. All dies und dazu der Beitrag zu einer nachhaltigen, dezentralen und unabhängigen Energieversorgung, die den Menschen heute und den nachfolgenden Generationen erhebliche Vorteile und Nutzen bringt, führt zu einem positiven Image der Windkraft in der Gesellschaft. Daher wird der Wert der Immobilien eher steigen als fallen.
d) „Bei Nutzung der Windkraft im Allenberggebiet wird dort der Wald abgeholzt“
Antwort der BEG:
Da Wälder oftmals – wie auch im Allenberggebiet weiter von der Wohnbebauung entfernt liegen als etwa Freilandflächen, bieten sich Waldflächen des öfteren auch für die Windkraftnutzung an. Daher können mit Windrädern in Wäldern in der Regel größere Abstände zur Wohnbebauung eingehalten werden. Von der Bürgerinitiative (BI) wird das Horrorszenario an die Wand gemalt, dass wegen der Windkraftanlagen ein Großteil des Waldes abgeholzt werden müsste. Wie viele Behauptungen der BI ist auch diese Aussage so weit von der Realität entfernt, dass man sich fragen muss, ob damit mit Absicht Panikmache betrieben werden soll. Da überall in Deutschland schon viele Windräder in Wäldern errichtet wurden, gibt es viele Erfahrungswerte hinsichtlich der erforderlichen Freiflächen bzw. Rodungsflächen, die moderne Windkraftanlagen erfordern. Diese Erfahrungswerte sagen, dass pro modernem Windrad mit einer gängigen Leistung von 3 Megawatt (3.000 Kilowatt) eine gesamte Rodungsfläche von etwa 0,8 Hektar erforderlich ist. Dies beinhaltet sowohl die Zuwegung, als auch die Kranstellfläche, die Fläche der Anlage selbst und Flächen für Material in der Nähe des Krans. Von diesen 0,8 Hektar können nach Aufbau der Anlage wieder die Hälfte aufgeforstet werden, also dauerhaft bleibt eine Fläche von 0,4 Hektar frei. Geht man von 5 Windrädern aus, die im Allenberg Wald max. möglich wären, so müssten also 4 Hektar zeitweise und 2 Hektar dauerhaft gerodet werden. Der Allenberg Wald umfasst eine Fläche von ca. 100 Hektar. Somit müssten zunächst also etwa 4 % und dauerhaft etwa 2 % der Waldfläche gerodet werden. Angesichts dessen zu behaupten, dass durch die Windkraftnutzung ein Großteil des Waldes gerodet werden müsste, ist offensichtlich geradezu absurd.
e) „Windkraft hat in einer Biosphärenregion nichts zu suchen“
Antwort der BEG:
Die Biosphärenregion Bliesgau ist kein Naturkundemuseum. Nach den Richtlinien der UNESCO für Biosphärenreservate sind dort modellhaft Projekte, die einer nachhaltigen Entwicklung dienen, zu planen, zu fördern und umzusetzen. Darüber hinaus sollen in einer Biosphärenregion auch in vorbildlicher Weise Maßnahmen und Projekte zur Eindämmung des Klimawandels durch Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes geplant und umgesetzt werden.
Bei der Nutzung der Windkraft handelt es sich zweifellos um Projekte zur nachhaltigen Entwicklung einer Region, da die natürliche Ressource Wind und damit auch die daraus erzeugte Energie nach menschlichen Maßstäben unendlich zur Verfügung steht. Stromerzeugung aus Windkraft ist damit in hohem Maße erneuerbar und nachhaltig. Außerdem kann heute eine moderne Windkraftanlage (ein einzelnes Windrad) in unserer Region etwa 6,5 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Damit können der Umwelt jährlich etwa 4.000 Tonnen Kohlendioxid erspart werden, soviel wie ca. 400 Hektar Wald pro Jahr der Atmosphäre entziehen. Damit leistet die Windkraft einen enormen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und genügt somit in vorbildlicher Weise den Zielen eines Biosphärenreservates.
a) „Windräder häckseln Rotmilane“
Antwort der BEG Bliesgau:
Heutige Windräder haben meist eine Nabenhöhe von ca. 135 - 140 m und einen Rotordurchmesser von ca. 100 – 115 m, so dass die Rotoren oberhalb von ca. 80 - 85 m Höhe rotieren. Die Rotmilane fliegen meist in Höhen bis ca. 80 m Höhe. Außerdem sind Windräder stationär und tauchen nicht etwa wie Autos unvermittelt auf. Somit können sich Vögel schnell an Windräder gewöhnen und sich darauf einstellen. Aus diesen Gründen kommt es relativ selten zu Kollissionen und es sind nur einzelne Fälle von Tötungen von Rotmilanen durch Windräderdokumentiert. Studien haben demgegenüber ergeben, dass weitaus mehr Rotmilane im Straßenverkehr umkommen als durch Windkraftanlagen. Dennoch war bisher noch nie etwas davon zu hören, dass deshalb in irgendeiner Weise der Straßenverkehr eingeschränkt werden sollte oder dies von Bürgerinitiativen gefordert worden wäre.
Anders bei der Windkraft. Hier ist es selbstverständlich, dass trotz des geringen Gefährdungspotenzials Maßnahmen ergriffen werden, um eine eventuelle Gefahr für Rotmilane weiter zu minimieren.
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative „Bliesmenger Gegenwind“ argumentiert bei ihren Einlassungen zur Windkraftnutzung in Mandelbachtal unsachlich, mit objektiv nicht haltbaren Parolen, betreibt Desinformation, arbeitet mit krassen Falschdarstellungen (z.B. Fotomontage) und schreckt auch vor Panikmache, Verunglimpfung und Beschimpfungen der Gemeinderäte in Mandelbachtal nicht zurück. Die Bürgerinitiative sagt zwar, dass sie nicht grundsätzlich gegen Windkraftnutzung sei, fordert aber einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 2000 m wohl wissend, dass bei solchen Abständen im gesamten Saarland und erst recht in Mandelbachtal keine einzige Windkraftanlage möglich ist – das ist unseriös. Die Bürgerinitiative bleibt eine Antwort schuldig auf die Frage, wie denn die Energiewende realisiert werden soll. Sollen etwa Windräder irgendwo anders aufgebaut werden, nur nicht in Mandelbachtal? Oder wollen sie eine Energieerzeugung mit Atomkraft? Oder mit schmutzigen Kohlekraftwerken, die den Klimawandel in hohem Maße befeuern und Giftstoffe in großem Umfang ausstoßen? Ganz zu schweigen vom Braunkohletagebau, z.B. im Hambacher Revier bei Köln, wo 400 m tiefe Löcher gegraben werden mit enormen Problemen für das Grundwasser, wo tausende Menschen tatsächlich ihre Heimat verloren haben! Das sind die Fragen auf die die Bürgerinitiative Antworten geben sollte.
Was die BI auch völlig verkennt bzw. ausblendet, sind die enormen Vorteile und Chancen, die mit der Energiewende, einschließlich der Windkraftnutzung, auch bei uns in der Biosphärenregion, verbunden sind:
· Beitrag zum Ausstieg aus der gefährlichen Kernenergie
· Beitrag zum Klimaschutz durch hohe Einsparungen von Kohlendioxid
· Beitrag zu Gesundheitsschutz und Umweltschutz durch Vermeidung des Ausstoßes von Giftstoffen aus Kohlekraftwerken wie z.B. Quecksilber und Schwefeldioxid
· Unabhängigkeit von auswärtigen Energielieferungen von Kohle z.B. aus Kolumbien, von Öl von den Scheichs oder von Gas von Gazprom
· Mittel- bis längerfristig sehr günstige Energieversorgung, da die Erneuerbaren Energien immer preisgünstiger werden, während die fossilen Energien immer teurer werden.
· Schaffung von Arbeitsplätzen – schon heute gibt es im Bereich der Erneuerbaren Energien in Deutschland ca. 380.000 Arbeitsplätze
· Wertschöpfung in den Regionen – finanzielle Einnahmen und Gewinne bei den Kommunen, den Bürgern und bei Firmen
· Beteiligung der Bürger und der Kommunen an der Energieerzeugung vor Ort – der finanzielle Nutzen bleibt bei den Bürgern, die Kommunen und Regionen werden finanziell gestärkt
· Dezentrale, sichere, saubere und nachhaltige Energieversorgung für uns, unsere Kinder und die nachfolgenden Generationen
Für die Raiffeisen Bürger - Energiegenossenschaft Bliesgau eG
Vorstände:
Joachim Götz, Heribert Paul, Günter Walle
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl-Otto Schöndorf
2014
Raiffeisen Bürger - Energiegenossenschaft Bliesgau eG
Breitfurter Str. 76
66440 Blieskastel
Internet: www.beg-bliesgau.de